Tendenzen der Lockerung

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

über die Thüringer Fortschritte in der Krise, die Tendenzen der Lockerung und über die aktuellen Entwicklungen innerhalb des Landesverbandes Thüringen – Landesinnungsverband e.V. möchten wir Sie am heutigen Tag informieren.

Nachdem nun die Landesspitzen mit der Bundeskanzlerin und den Ministern beraten haben, ob und in welchem Ausmaß Lockerungen von den Beschränkungen bezüglich der SARS-CoV-2-Einschränkungen verantwortbar sind, wurde nach Beratungen im Thüringer Krisenstab durch das Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie, in Person von Frau Ministerin Heike Werner eine Verordnung festgelegt.

Demnach wird die Dritte Thüringer SARS-CoV-2-Eindämmungsmaßnahmenverordnung vom 18. April 2020 (GVBl. S. 135), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 23. April 2020 (GVBl. S. 145), wird wie folgt geändert:

An dieser Stelle möchten wir nur die für unser Betätigungsfeld geänderte Textpassage zur Kenntnis geben. Alle Änderungen sind einsehbar per Klick auf den Link: Landesverordnungen

Bisheriger Wortlaut:

„§ 3, (4)   Abweichend vom Verbot nach Absatz 1 sind Zusammenkünfte in Form von Trauerfeiern und Eheschließungen zulässig. Trauerfeiern müssen unter freiem Himmel stattfinden; teilnehmen darf nur der engste Familien- und Freundeskreis, ein Trauerredner oder Geistlicher und das erforderliche Personal des Bestattungsunternehmens.“ 

 Geänderter Wortlaut:

„An Trauerfeiern teilnehmen darf nur der engste Familien- und Freundeskreis, ein Trauerredner oder Geistlicher und das erforderliche Personal des Bestattungsunternehmens.“

Demnach ist die Nutzung einer Trauerhalle unter den gültigen Auflagen zu Hygiene und Abstand sowie der Personenanzahl prinzipiell wieder erlaubt.

Zu beachten ist hierbei trotzdem, dass die jeweiligen Landratsämter, Verwaltungsgemeinschaften oder Kommunen noch Beschränkungen beibehalten können. Es ist daher ratsam, bevor Angehörigen versprochen wird, wieder Trauerfeiern in einer Trauerhalle durchführen zu können, den jeweiligen Friedhofsträger zum aktuellen Stand zu befragen.

Bleibt zu hoffen, dass die Maßnahmen im Sinne unserer Bestattungskultur sich weiter in Richtung Normalität bewegen. Wir werden Sie darüber an dieser Stelle wieder informieren. Die Änderungen treten zum 04.Mai 2020 in Kraft.

Sollten Sie hinsichtlich einer notwendigen Kinderbetreuung Schwierigkeiten mangels Anerkennung der gegenüber uns von der Staatskanzlei erklärten Anerkennung der Systemrelevanz haben, können Sie uns gern per Mail anschreiben. Wir versuchen im Nachgang, Ihnen zu helfen.

Bleiben Sie achtsam und gesund.

Mit freundlichen Grüßen Ihr

Gerd Rothaug                                                 Ronald Häring                                               Sven Heisig
Obermeister                                                   Obermeister                                                   Obermeister
Innung Südthüringen                                    Innung Kammerbezirk Erfurt                      Innung Ostthüringen

Kommentar verfassen