Liebe Verbandsmitglieder,

im heutigen Newsletter möchte der Vorstand Ihnen eine weitere Information bezüglich Ihrer Informationspflicht über eine mögliche Streitbeilegung zur Verfügung stellen, welche dringend auf Ihren Internetseiten Berücksichtigung finden sollte, um Abmahnungen (und somit Kosten) zu vermeiden. Sollten bereits derartige in Gang gekommen sein, so scheuen Sie sich nicht, die umfangreiche Hilfe, welche der Bundesverband anbietet, in Anspruch zu nehmen.

Viel Spaß beim Lesen.

Ihr Ronald Häring

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